Hausratversicherung Wasserschaden

Wer sein Eigentum in den eigenen vier Wänden erhalten möchte, der wird in der Regel eine Hausratversicherung abschließen. Mit dieser Versicherung kann man zwar sein Eigentum nicht direkt schützen, aber in einem Schadenfall kann man so die finanziellen Folgen auffangen. Im Normalfall gilt der Versicherungsschutz bei Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser entstehen, aber auch Schäden durch Vandalismus oder durch einen Einbruchdiebstahl gehören zu den versicherten Gefahren. Während es in einem Schadenfall bei den meisten der genannten Gefahren kaum Probleme gibt, so können sich solche bei einem Wasserschaden zeigen. Hier ist von entscheidender Bedeutung, wo genau die Schadenstelle für den Leitungswasserschaden zu finden ist. Sollte die defekte Leitung zum Beispiel im Mauerwerk befinden, dann könnte dies eher ein Fall für die Gebäudeversicherung sein.

Ein Wasserschaden im Hausratbereich kann aber auch durch ein sogenanntes Elementarrisiko entstehen, wie etwa Hochwasser. Daher sollte man in jedem Fall darauf achten, ob auch solche Schäden über die Hausratversicherung abgedeckt sind. Allerdings muss man auch daran denken, dass nicht jeder diese Elementarrisiken unbedingt einschließen lassen muss. Wer zum Beispiel in einem mehrgeschossigen Haus in der oberen Etage lebt, der wird mit Hochwasserschäden eher wenig zu tun haben. Dafür sind hier dann oft andere Einschlüsse zu empfehlen, wie etwa Überspannungsschäden. Beim Einschluss von Elementarrisiken sollte man darauf achten, ob die Versicherung in diesem Fall für Wasserschäden durch Hochwasser eventuell eine Selbstbeteiligung vorsieht. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Versicherungsort in einem Gebiet liegt, das bereits in der Vergangenheit öfter von Hochwasser betroffen gewesen ist.