Hausratversicherung Umzug

Eine Hausratversicherung, mit ausreichender Deckungssumme, sollte jeder Haushalt besitzen. Ab einer bestimmten Summe pro Quadratmeter Wohnfläche wird eine Unterversicherung ausgeschlossen und der Versicherungsnehmer ist immer zum Neuwert abgesichert.

Auch beim Umzug innerhalb von Deutschland besteht für einen Zeitraum von zwei Monaten Versicherungsschutz in der alten und der neuen Wohnung. Die Zeit beginnt, wenn zum ersten Mal Möbel in die neue Wohnung gebracht werden. Nach zwei Monaten erlischt der Versicherungsschutz für die alte Wohnung.

Voraussetzung für den erweiterten Versicherungsschutz ist, dass dem Versicherer der Wohnungswechsel und die neue Wohnadresse mitgeteilt werden. Bei veränderten Wohnflächen, muss unbedingt eine Anpassung der Versicherung vorgenommen werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Wenn der Beitrag für die Hausratversicherung durch den Umzug teurer wird, weil zum Beispiel eine andere Tarifzone gilt, oder der Selbstbehalt bei gleichem Beitrag höher wird, gilt ein Sonderkündigungsrecht.Die Kündigung muss beim Versicherer spätestens vier Wochen nach der Erhöhungsankündigung schriftlich eingehen.
Wichtig ist, dass zeitgleich mit der Kündigung auch eine neue Hausratversicherung abgeschlossen wird, die nach Ablauf des alten Vertrages beginnt.

Wenn der Umzug in ein anderes Land erfolgt, erlischt der Versicherungsschutz nach zwei Monaten.

Wenn Partner mit zwei getrennten Verträgen zusammen ziehen, gilt für den jüngsten Vertrag Sonderkündigungsrecht. Der bestehende Vertrag muss unbedingt für die neuen Bedingungen angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Bei einer Trennung, mit der Folge des Auszuges eines Partners aus der gemeinsamen Wohnung, gilt der Versicherungsschutz bis max. drei Monate auch für die neue Wohnung. Voraussetzung ist immer, dass der Versicherer zeitnah informiert wird.