Hausratversicherung Fahrrad

Jeder Mensch ist daran interessiert, dass sein Vermögen und sein Eigentum nicht unnötig zerstört oder gemindert werden. In der Regel deckt man sich dazu mit einer entsprechenden Versicherung ein, die im Schadenfall eben jenen Schaden ersetzt. Das ist bei vielen Dingen auch immer sehr leicht ersichtlich, doch wie verhält es sich da eigentlich mit Fahrrädern? Kann man sein Fahrrad gegen Diebstahl versichern? Natürlich kann man das und das ist absolut unkompliziert. In der Regel sind Fahrraddiebstähle über die Hausratversicherung abgedeckt. Man sollte hierzu die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen überprüfen. Sollte der Fahrraddiebstahl nicht automatisch enthalten sein, so empfiehlt sich der Einschluss in den Vertrag in jedem Fall. Der Mehrbeitrag ist dabei nicht allzu hoch, dafür ist man im Schadenfall oft bis zu fünf Prozent der Versicherungssumme des Hausrats abgesichert.

Allgemeinhin ist der Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung geschützt, wenn sich das Fahrrad am Versicherungsort befunden hat. Dazu gehört auch der Abstellplatz vor dem Haus, allerdings muss das Fahrrad dann zusätzlich durch ein Schloss oder ein anderes geeignetes Mittel gesichert sein, damit der Diebstahl auf jeden Fall erschwert wird. Sinnvollerweise hat man die Fahrradrahmennummer in den Vertrag aufgenommen, damit dieses im Bedarfsfall einwandfrei identifiziert werden kann. Für den Versicherungsnehmer ist dabei auch von großer Bedeutung, dass lediglich der Diebstahl versichert ist, aber kein Vandalismus. Das hat für den Versicherungsnehmer fatale Folgen. Sollte das gestohlene Fahrrad völlig zerstört wiedergefunden werden, dann ist der Schaden von der Versicherung nicht zu ersetzen. Für die Versicherung des Fahrraddiebstahls ist es auch unerlässlich, dass im Schadenfall eine Anzeige bei der Polizei getätigt wird.