Hausratschäden - besser, wenn man keine hat

Es gibt viele Versicherungen, aber einige sollte man haben. Dazu gehört die Hausratversicherung. Alles was sich im Laufe der Jahre in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus angesammelt hat, besitzt einen gewissen Wert. Wer dann einen Hausratschaden hat, sollte so schnell wie möglich seine Versicherung verständigen. Dazu gehört in jedem Fall ein Einbruchdiebstahl. Um die Abwicklung so einfach wie möglich zu machen, sollte man zuerst den Einbruchdiebstahl der Polizei melden. Eine detaillierte Auflistung der fehlenden Gegenstände, Bargeld oder Wertpapiere vereinfacht das Ganze zudem. Wenn man noch die Belege für die einzelnen Käufe hat, ist dies natürlich am optimalsten. Wem bei dem Einbruch Kredit- oder Bankkarten gestohlen wurden, sollte die sofort bei seiner Bank sperren lassen.

Entsteht ein Hausratschaden durch einen Leitungswasserschaden, dann muss man in jedem Falle dies durch einen Wasserrohrbruch geschehen sein und nicht weil man vergessen hat, den Hahn zuzudrehen. Auch ersetzt die Versicherung einen Hausratschaden nur dann, wenn der Lebensmittelpunkt in der Wohnung stattfindet. Entstand der Wasserschaden in einer Wohnung, wo unterhalb der Mieter auch geschädigt wurde, übernimmt dessen Schaden ebenfalls nicht die Hausratversicherung. Hier muss eine private Haftpflichtversicherung eintreten, wenn man denn eine hat.

Ein Sturmschaden ist schnell geschehen, wenn ein stärkeres Unwetter über den Wohnort hinweg gezogen ist. Jedoch nur ab Windstärke acht werden die vorhandenen Schäden auch als Sturmschäden anerkannt und dann von der Hausratversicherung beglichen. Schäden durch Feuer übernimmt auch die Hausratversicherung, selbst die Kosten für eventuelle Aufräumarbeiten oder die Kosten für die Hotelunterbringung, wenn ein zeitweises Wohnen in den eigenen Räumen nicht möglich ist.